junge frau fliegt mit ihrer drohne im freien

Drohnen-Abschreibung – So geht’s

Du hast dir eine Drohne für dein Business zugelegt oder planst, eine anzuschaffen? Dann solltest du wissen, dass du die Kosten dafür in deiner Steuererklärung absetzen kannst. Wie genau das funktioniert, welche Abschreibungsmöglichkeiten es gibt und wie du die richtige Methode für dich findest, erfährst du in diesem Ratgeber.1. Warum überhaupt eine Drohne abschreiben?2. Welche…

Weiter zum Blogbeitrag

Du hast dir eine Drohne für dein Business zugelegt oder planst, eine anzuschaffen? Dann solltest du wissen, dass du die Kosten dafür in deiner Steuererklärung absetzen kannst. Wie genau das funktioniert, welche Abschreibungsmöglichkeiten es gibt und wie du die richtige Methode für dich findest, erfährst du in diesem Ratgeber.


1. Warum überhaupt eine Drohne abschreiben?

  • Steuerliche Entlastung: Wenn du deine Drohne beruflich oder betrieblich nutzt, reduzieren die Abschreibungen deinen Gewinn und damit deine Steuerlast.
  • Anschaffungskosten verteilen: Besonders teure Modelle lassen sich nicht immer auf einen Schlag als Betriebsausgabe absetzen. Durch Abschreibungen verteilst du die Kosten sinnvoll auf mehrere Jahre.
  • Klare Regelung: Das Finanzamt sieht Drohnen in der Regel als Arbeitsmittel oder Teil deiner Betriebsausstattung an, sofern du sie überwiegend geschäftlich einsetzt.

2. Welche Anschaffungskosten zählen?

  • Nettopreis der Drohne (ohne Umsatzsteuer, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist) bzw. Bruttopreis (falls du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist).
  • Zubehör (z. B. Ersatzakkus, Propeller, Ladegeräte), sofern es fest zur Drohne gehört oder ohne das Zubehör die betriebliche Nutzung nicht möglich wäre.
  • Liefer- und Versandkosten (falls separat ausgewiesen).
  • Schulungen oder Trainings zählen meist nicht direkt zu den Anschaffungskosten, können jedoch als eigene Betriebsausgaben abgesetzt werden.

3. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) oder Sammelposten?

Der Anschaffungspreis entscheidet oft, wie du deine Drohne abschreiben kannst:

  1. GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter)
    • Preisgrenze netto: bis 800 € (zzgl. Umsatzsteuer).
    • Sofortabschreibung in einem Jahr möglich.
    • Vorteil: Du kannst den gesamten Betrag im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe ansetzen.
  2. Sammelposten
    • Preisgrenze netto: über 250 € bis 1.000 € (manche nutzen noch die ältere Grenze von 150 € – bitte prüfe die aktuellen Regelungen).
    • Abschreibung über 5 Jahre.
    • Alle Wirtschaftsgüter in dieser Preisspanne fließen in einen gemeinsamen Sammelposten.

Gut zu wissen: Liegt deine Drohne bis 250 € netto, kannst du sie direkt komplett absetzen. Zwischen 250 € und 800 € kannst du dich entscheiden zwischen Sofortabschreibung als GWG oder Aufnahme in einen Sammelposten – in der Praxis ist die Sofortabschreibung meist vorteilhafter.


4. Lineare Abschreibung bei höheren Anschaffungskosten

Kostet deine Drohne über 800 € netto, kannst (bzw. musst) du sie in der Regel linear abschreiben. Da es in der amtlichen AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) keine spezielle Kategorie nur für Drohnen gibt, orientiert man sich in der Praxis häufig an:

  • Foto- und Filmgeräte: AfA-Dauer = 7 Jahre
  • Allgemeine Betriebs- und Geschäftsausstattung: AfA-Dauer = 5 bis 7 Jahre

In vielen Fällen setzen Steuerberatungen für Drohnen 5 Jahre an, vor allem wenn sie schnell veralten oder intensiv genutzt werden. Genauere Klärung bringt deine Steuerberaterin, denn es kann branchenspezifische Besonderheiten geben.


5. Vergleichstabelle: Sofortabschreibung vs. Sammelposten vs. Lineare Abschreibung

KriteriumSofortabschreibung (GWG)SammelpostenLineare Abschreibung
Wertgrenzebis 800 € netto250 € – 1.000 € nettoüber 800 € netto
Abschreibungszeitraum1 Jahr (sofort komplett absetzbar)5 Jahre5–7 Jahre (je nach Nutzung und AfA-Tabelle)
VorteilHohe Steuerersparnis im ersten JahrVereinfachte SammelverwaltungKosten über längeren Zeitraum gleichmäßig verteilt
NachteilKeine Kostenverteilung auf JahreBindung an 5 JahreLangfristige Bindung (dauert länger bis Kosten wirken)
BeispielKleine Drohne für 500 € nettoDrohne für 900 € nettoProfi-Drohne für 1.500 € netto

6. Rechenbeispiel: Lineare Abschreibung

Angenommen, du kaufst eine Profi-Drohne für 1.500 € netto. Deine Steuerberaterin rät dir zu einer Abschreibungsdauer von 5 Jahren. Dann sieht die Rechnung so aus:

  1. Anschaffungskosten: 1.500 €
  2. Jährlicher Abschreibungsbetrag: 1.500 € / 5 Jahre = 300 € pro Jahr

Das bedeutet, du setzt jedes Jahr 300 € als Betriebsausgabe an, bis die Drohne nach 5 Jahren vollständig abgeschrieben ist.


7. Häufige Fragen (FAQ)

1. Kann ich die Drohne auch privat nutzen?
Ja, aber dann ist nur der betriebliche Anteil abzugsfähig. Nutzt du die Drohne z. B. zu 70 % beruflich und 30 % privat, dann kannst du nur 70 % der Abschreibung in der Steuer geltend machen.

2. Muss ich ein Fahrtenbuch führen wie beim Auto?
Nein, bei Drohnen gibt es kein klassisches „Fahrtenbuch“. Wichtig ist jedoch eine Nachvollziehbarkeit deiner betrieblichen Nutzung (z. B. Auftragslisten, Flugprotokolle oder ähnliches).

3. Was passiert, wenn meine Drohne kaputtgeht, bevor sie abgeschrieben ist?
Wird die Drohne verschrottet oder verkauft, musst du den Restbuchwert sofort ausbuchen. Diese Summe kannst du dann als Verlust ansetzen.

4. Gelten für Kameradrohnen besondere Regeln?
Grundsätzlich nicht. Oft orientieren sich Steuerbüros an der AfA für Foto- und Filmgeräte oder Allgemeine Betriebsausstattung. Das kommt auf die Hauptnutzung an.

5. Wie sieht es mit Software-Updates oder Lizenzen aus?
Diese kannst du in der Regel separat als Betriebsausgaben buchen, wenn sie nicht im Kaufpreis enthalten waren.


8. Tipps für deine Abschreibung

  • Nachweise aufbewahren: Rechnungen, Belege und ggf. Dokumentation der Nutzungszeiten immer aufbewahren.
  • Vor Anschaffung planen: Überlege schon vor dem Kauf, wie hoch die Kosten sein werden und welche Abschreibungsmethode für dich am besten ist.
  • Steuerberater*in befragen: Gerade bei teuren oder branchenspezifischen Drohnen lohnt es sich, fachlichen Rat zu suchen.
  • Software & Zubehör: Prüfe, ob du Zubehör als eigene Wirtschaftsgüter verbuchen kannst (dann evtl. GWG-Grenze).

Hinterlassen Sie den ersten Kommentar