- Allgemeine Pflicht zum Führerschein für Drohnenpiloten in Europa: Seit 2021 besteht in den meisten Fällen eine Führerscheinpflicht für Drohnen.
- Ausnahmen von der Führerscheinpflicht:
- Flüge auf Modellflugplätzen mit Aufstiegserlaubnis: Hier gilt meist eine gesonderte Regelung.
- Drohnen unter 250 g: Leichte Drohnen (Kategorie C0) benötigen nicht immer einen Führerschein, jedoch sind weitere Bedingungen zu beachten.
- Flüge ausschließlich in Innenräumen: Hier greifen die EU-Drohnenregeln in der Regel nicht.
- Die Rolle des Drohnengewichts und der Betriebskategorie: Ob du einen Drohnenführerschein brauchst, hängt stark vom Gewicht deiner Drohne und davon ab, wo und wie du fliegst.
- Hinweis auf die Registrierungspflicht: Sobald deine Drohne eine Kamera hat, musst du dich unabhängig von der C-Klassifizierung registrieren.
Die verschiedenen EU-Drohnenführerscheine im Detail
Der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3)
- Notwendigkeit: Für Drohnen über 250 g oder bei Flügen in den Kategorien A1 und A3.
- Ablauf: Du absolvierst ein Online-Training und eine Online-Prüfung (beispielsweise beim Luftfahrtbundesamt).
- Gültigkeit: In der Regel 5 Jahre.
- Kosten: Relativ gering (im unteren zweistelligen Bereich, abhängig von der Prüfungsstelle).
- Inhalte: Basiswissen zur Drohnenverordnung, Sicherheitsvorschriften, Luftraumstruktur, Datenschutz.
Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis A2)
- Notwendigkeit: Für Flüge in der Kategorie A2 (Drohnen bis max. 4 kg, C2-Kennzeichnung, geringerer Abstand zu unbeteiligten Personen).
- Voraussetzung: Besitz des kleinen Drohnenführerscheins (A1/A3).
- Ablauf: Theorieprüfung (online oder vor Ort) und ein praktisches Selbsttraining.
- Gültigkeit: Ebenfalls 5 Jahre.
- Kosten: Höher als beim kleinen Führerschein, abhängig von der Prüfungsstelle.
- Inhalte: Erweiterte Themen wie Meteorologie, weiterführende Sicherheitsvorschriften, Risikobewertung.
Drohnenklassen und Betriebskategorien
Seit 2021 werden Drohnen in C0 bis C4 unterteilt, wobei sich diese Klassifizierung unter anderem an Gewicht und technischen Anforderungen orientiert:
- C0 (unter 250 g)
- Kann in A1 geflogen werden (über Menschen, aber nicht über Menschenansammlungen).
- C1 (bis 900 g)
- Flüge in A1: Nah an Menschen, aber mit Einschränkungen.
- C2 (bis 4 kg)
- Flüge in A2: Näher an Menschen, wenn du den großen Drohnenführerschein besitzt.
- C3/C4 (bis 25 kg)
- Flüge in A3: Ausreichender Abstand zu Menschen und Wohngebieten.
Außerdem gibt es noch die spezifische Kategorie (für Sondergenehmigungen) und die zertifizierte Kategorie (für sehr große oder gefährliche Drohnen). Für die meisten Hobby- und Semiprofessional-Piloten bleiben allerdings die offenen Kategorien A1, A2 und A3 relevant.
Welchen Führerschein brauche ich für meine Drohne?
Im Folgenden eine kurze Übersicht in Tabellenform:
Drohnenklasse | Typisches Gewicht | Betriebskategorie | Benötigter Führerschein |
---|---|---|---|
C0 | < 250 g | A1 | Kein Führerschein zwingend (bei Kamera Registrierung!) |
C1 | < 900 g | A1 | Kleiner Führerschein (A1/A3) |
C2 | < 4 kg | A2 | Großer Führerschein (A2) |
C3 / C4 | < 25 kg | A3 | Kleiner Führerschein (A1/A3) |
Bestandsdrohne* | Ohne C-Klassifizierung | A3 | Kleiner Führerschein (A1/A3), ggf. A2 für geringe Abstände |
Bestandsdrohne bedeutet, dass deine Drohne vor 2023 auf dem Markt war und keine C-Klassifizierung besitzt.
Wo und wie kann ich den Drohnenführerschein machen?
- Kleiner Drohnenführerschein (A1/A3)
- Online-Training und Online-Prüfung beim Luftfahrtbundesamt (LBA).
- Du lernst die theoretischen Grundlagen und erhältst nach erfolgreicher Prüfung dein Zertifikat.
- Großer Drohnenführerschein (A2)
- Theorieprüfung: Entweder online oder bei zertifizierten Prüfstellen.
- Liste zertifizierter Prüfstellen und Kosten findest du beim LBA und bei verschiedenen Anbietern.
- Praktisches Selbsttraining: Du führst eigenständig Flugübungen durch und bestätigst diese.
Registrierungspflicht und Versicherung
- Registrierung beim LBA: Wenn du eine Drohne mit Kamera oder über 250 g Gesamtgewicht besitzt, musst du dich als Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren.
- Die Registrierungsnummer muss sichtbar an deiner Drohne angebracht sein. Mehr dazu erfährst du in diesem Beitrag über Kennzeichnung & Registrierung.
- Drohnenversicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht, sobald du deine Drohne startest, egal ob privat oder gewerblich.
- Es gibt spezielle Tarife für Drohnen. Falls du dazu mehr wissen möchtest, lohnt sich ein Blick in den Ratgeber zur Drohnen-Versicherung.
Wichtige Hinweise und Tipps
- Mindestalter für Drohnenpiloten: Grundsätzlich mindestens 16 Jahre, Ausnahmen gelten für sehr leichte Drohnen unter Aufsicht.
- Gültigkeit der Führerscheine: Beide Führerscheine (A1/A3 und A2) sind für 5 Jahre gültig, eine Verlängerung ist möglich.
- Bußgelder bei Verstößen: Fliegst du ohne Führerschein, ohne Registrierung oder ohne Versicherung, drohen dir teils hohe Geldstrafen.
- Freiwilliger kleiner Drohnenführerschein: Selbst wenn deine Drohne unter 250 g wiegt und nicht zwingend ein Führerschein nötig ist, lohnt sich der kleine Drohnenführerschein (A1/A3) oft, da du so alle Vorschriften und Sicherheitsregeln im Griff hast.
- Plastikkarte: Wenn du möchtest, kannst du dir deinen Drohnenführerschein auch als praktische Plastikkarte ausstellen lassen.
Fazit und Ausblick
Zusammenfassend gilt: Drohnenfliegen macht Spaß und eröffnet dir spannende Perspektiven – doch du musst dich an die Regeln halten. Seit der EU-Drohnenverordnung 2021 sind der kleine und der große Drohnenführerschein für die meisten Drohnenpiloten unerlässlich. Achte neben dem richtigen Führerschein auch auf eine gültige Haftpflichtversicherung und registriere dich beim LBA, falls es nötig ist.
Die Vorschriften entwickeln sich stetig weiter, daher lohnt es sich, immer auf dem Laufenden zu bleiben und regelmäßig aktuelle Informationen einzuholen. So fliegst du nicht nur sicher, sondern verhinderst auch potenzielle Bußgelder. Viel Spaß und always fly safe!