In Deutschland und vielen anderen Ländern besteht eine Versicherungspflicht für Drohnen – unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird.
Grundlage hierfür ist § 43 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), das eine Haftpflichtversicherung für alle unbemannten Fluggeräte vorschreibt.
Welche Drohnen sind betroffen?
- Jede Drohne, unabhängig vom Gewicht, unterliegt der Versicherungspflicht. Selbst leichte Drohnen unter 250 Gramm müssen versichert werden, wenn sie mit einer Kamera oder anderen Sensoren ausgestattet sind, die persönliche Daten erfassen könnten. Das betrifft viele gängige Modelle wie:
- DJI Mini 3 / Mini 3 Pro: Trotz ihres geringen Gewichts von unter 250 Gramm verfügen sie über hochauflösende Kameras und erfordern daher eine Versicherung.
- DJI Mini 2 SE: Ebenfalls ein beliebtes Modell unter 250 Gramm, das durch seine Kamera Daten erfassen kann.
- Ryze Tello: Eine besonders leichte Drohne mit Kamerafunktion, ideal für Einsteiger, aber dennoch versicherungspflichtig.
- Autel EVO Nano: Hochwertige Drohne unter 250 Gramm mit fortschrittlicher Kameratechnologie.
Drohnen-Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Drohnen ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 43 LuftVG) und somit Pflicht – unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Die Versicherung dient dazu, finanzielle Schäden zu decken, die durch den Betrieb der Drohne entstehen können, z. B. an Personen, Sachen oder Vermögen Dritter.
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch den Betrieb der Drohne entstehen, z. B.:
- Sachschäden: Beschädigung von Gebäuden, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen.
- Personenschäden: Verletzungen von Dritten.
- Vermögensschäden: Entgangener Gewinn oder andere finanzielle Schäden, die durch die Drohne verursacht werden.
Kosten:
- Private Nutzung: Ab ca. 30–50 € pro Jahr.
- Gewerbliche Nutzung: Ab ca. 100–150 € pro Jahr, je nach Deckungssumme und Einsatzbereich.
Deckungssumme:
Eine hohe Deckungssumme (z. B. 1–5 Mio. €) wird empfohlen, da Personenschäden sehr teuer werden können.
Vollkaskoversicherung für Drohnen
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung bieten viele Versicherer auch eine Vollkaskoversicherung für Drohnen an. Diese ist nicht verpflichtend, kann jedoch eine sinnvolle Ergänzung sein, um Schäden an der eigenen Drohne abzusichern – insbesondere bei teuren Modellen oder intensiver Nutzung.
Was deckt eine Vollkaskoversicherung ab?
Eine Vollkaskoversicherung schützt vor finanziellen Verlusten durch:
- Absturzschäden: Reparatur- oder Ersatzkosten, wenn die Drohne abstürzt.
- Schäden durch Kollision: Zum Beispiel bei Zusammenstößen mit Hindernissen oder anderen Drohnen.
- Diebstahl: Schutz bei Verlust der Drohne durch Diebstahl.
- Schäden durch unsachgemäße Handhabung: Wenn ein Bedienungsfehler zu Schäden führt.
Kosten der Vollkaskoversicherung
Die Kosten hängen stark vom Wert der Drohne ab:
- Für hochwertige Modelle wie die DJI Mavic 3 oder die DJI Inspire 3 liegen die jährlichen Beiträge typischerweise zwischen 100 und 300 €.
- Für kleinere und günstigere Drohnen kann die Prämie entsprechend niedriger ausfallen.
Pflicht oder nur empfehlenswert?
Die Vollkaskoversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sie wird besonders empfohlen, wenn:
- Die Drohne einen hohen Anschaffungspreis hat.
- Du die Drohne intensiv oder gewerblich nutzt.
- Du zusätzliche Sicherheit gegen unvorhersehbare Schäden oder Diebstahl möchtest.
Wo schließt man die Vollkaskoversicherung ab und wie lange dauert es?
Du kannst die Vollkaskoversicherung bei vielen Anbietern abschließen, die auch Drohnen-Haftpflichtversicherungen anbieten. Dazu gehören beispielsweise:
- Spezialversicherer wie Degenia oder Versicherungskammer Bayern.
- Große Versicherungsunternehmen wie Allianz, HDI oder R+V Versicherung.
Der Abschluss erfolgt in der Regel online und dauert nur wenige Minuten. Du musst Informationen zur Drohne (z. B. Modell, Seriennummer, Anschaffungswert) angeben, um das passende Angebot zu erhalten.
Was ist bei der Wahl einer Versicherung zu beachten?
Zusatzleistungen: Rechtsschutz, Diebstahlschutz, etc.
Deckungssumme: Empfohlen sind mindestens 1 Mio. €, besser 5 Mio. €.
Geltungsbereich: Ist die Versicherung weltweit gültig oder nur in bestimmten Ländern?
Einschränkungen: Manche Policen schließen den gewerblichen Betrieb oder FPV-Flüge (First-Person-View) aus.
Strafen bei fehlender Drohnenversicherung
Das Fliegen einer Drohne ohne die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist eine schwere Ordnungswidrigkeit und kann sowohl rechtliche als auch finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Je nach Land und Situation unterscheiden sich die Strafen erheblich.
Deutschland
In Deutschland ist die Drohnenversicherung gemäß § 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verpflichtend. Bei Verstößen drohen:
- Bußgelder:
- Die Höhe kann variieren, liegt aber oft zwischen 500 € und 50.000 €, je nach Schwere des Verstoßes (z. B. unversicherter Betrieb, Verletzung von Auflagen).
- Haftung mit dem Privatvermögen:
- Verursacht eine unversicherte Drohne einen Schaden, haftet der Betreiber in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Privatvermögen.
- Strafrechtliche Folgen:
- Kommt es zu schwerwiegenden Schäden oder Gefährdungen (z. B. durch Personenschäden), kann zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet werden. Eine Freiheitsstrafe ist in schweren Fällen (z. B. grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Flug ohne Versicherung) möglich.
EU (Europäische Union)
Die Versicherungspflicht gilt EU-weit gemäß der EU-Drohnenverordnung (2019/947). Strafen sind länderabhängig:
- Frankreich:
- Bußgelder bis zu 75.000 € bei Verstößen. Zusätzlich droht ein Flugverbot für den Betreiber.
- Italien:
- Geldstrafen bis zu 15.000 €, insbesondere bei gewerblicher Nutzung ohne Versicherung.
- Spanien:
- Bußgelder zwischen 4.500 € und 20.000 €, abhängig von der Schwere des Vergehens.
Drittländer (außerhalb der EU)
In Drittländern sind die Regelungen je nach Land sehr unterschiedlich. Beispiele:
- USA:
- In den USA ist die Drohnenversicherung nicht landesweit vorgeschrieben, jedoch für viele gewerbliche Einsätze durch die FAA (Federal Aviation Administration) erforderlich. Strafen für unversicherte Flüge können von Bundesstaat zu Bundesstaat variieren. Für Verstöße drohen Geldstrafen von 500 bis 25.000 USD sowie Haftung im Schadensfall.
- Kanada:
- Die Versicherung ist für kommerzielle Nutzer verpflichtend. Geldstrafen bei Verstößen können bis zu 15.000 CAD betragen.
- Australien:
- Versicherungen sind vorgeschrieben für gewerbliche Flüge. Bußgelder reichen von 1.000 bis 50.000 AUD, abhängig von der Nutzung und der entstandenen Gefahr.
Gefängnisstrafen bei grober Fahrlässigkeit
In vielen Ländern, einschließlich Deutschland und der EU, sind Gefängnisstrafen möglich, wenn durch den Betrieb einer unversicherten Drohne schwerwiegende Schäden entstehen, insbesondere:
- Personenschäden: Bei Verletzungen oder Todesfällen drohen strafrechtliche Konsequenzen.
- Gefährdung der öffentlichen Sicherheit: Beispielsweise bei Flügen in Flugverbotszonen oder in der Nähe von Flughäfen.
Freiheitsstrafen können von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen, abhängig von der Schwere der Tat und dem Grad der Fahrlässigkeit.
Anbieter von Drohnenversicherungen
Beliebte Anbieter in Deutschland sind:
- Degenia
- Moderne Versicherungsmakler GmbH
- Allianz
- HDI
- R+V Versicherung
Vergleiche verschiedene Anbieter, um die für dich passende Versicherung zu finden.